Laseroperationen amortisieren sich nach 5-8 Jahren
Nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der privaten Krankenversicherer haben sich Laseroperationen nach 5 bis 8 Jahren amortisiert. Bei Patienten, die die Kosten in der Steuererklärung absetzen können (als Ausgaben für medizinisch indizierte Operationen), bereits früher. Für Zuschüsse oder gar die volle Erstattung der Lasik-Kosten durch eine private Krankenversicherungen gibt es bereits konkrete Rechtsurteile, auch vom Bundesgerichtshof. Es bedarf aber oft einer längeren Verhandlung mit der privaten Krankenkasse. Wir sind Ihnen bei der Argumentation und der Erstellung von Kostenvoranschlägen behilflich.
hier eine Quelle für Argumentationshilfen und Gerichtsurteile ... lesen
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Augenlaser-OP
Die Ausgaben für Augenlaserbehandlung der Fehlsichtigkeit sind als Krankheitskosten steuerlich absetzbar, da die Fehlsichtigkeit eine Krankheit darstellt.
Die Ausgaben für eine Augenlaser-OP können somit in voller Höhe steuermindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (Az: S-2284A-St 32 3).
Kosten für Lasik sind in Einzelfällen erstattungspflichtig durch die private Krankenversicherung
In begründeten Einzelfällen (Kurzsichtigkeit und Kontaktlinsenunverträglichkeit mit Gefäßeinwachsung in die Hornhaut) sind private Krankenkassen zur Erstattung der Kosten für eine Augenlaserbehandlung verpflichtet, entschied das Landgericht Göttingen mit Urteil vom 08.07.2008 (Az: 2 S 4/08). Es wird der Einzelfall geprüft und Teilerstattungen sind möglich.
Ein gewichtiges Argument: Im Gegensatz zu Brille und Kontaktlinse handelt es sich bei Lasik/ Femto-Lasik um eine Heilung der Fehlsichtigkeit. Wir helfen Ihnen bei der Argumentation.
Die aktuellen Kosten erfragen Sie bitte bei der
Augenarztpraxis am Platz der Luftbrücke
Manfred-von-Richthofen-Str. 8
12101 Berlin
Telefon: 030 / 786 60 62
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